Am 30. Oktober 2020 ist die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten,
die uns erneut Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Alltag auferlegt und die voraussichtlich bis zum 30. November 2020 gültig ist.
Der BTV hat die neuen Regelungen für den Tennisbetrieb weiter klargestellt.
(https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html)
1. Tennisanlagen
Grundsätzli...
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